Milch Marker Index Fakten

Mit einem Stand von 116 (2015 = 100) liegt der MMI im Januar 2023 auf Höchstniveau. Nachdem die Milcherzeugungskosten bereits im Oktober mit 47,51 Cent auf einem neuen Allzeithoch lagen, stiegen sie bis Januar 2023 noch um weitere 0,19 Cent auf 47,70 Cent pro Kilogramm. Gegenläufig dazu sanken die Milchauszahlungspreise von 59,33 auf 56,91 um 2,42 Cent pro Kilogramm. Die Kostendeckung verringerte sich damit bereits um ganze sechs Prozent.

Auch wenn die Milcherzeugungskosten in der Region Nord bereits im Oktober 2022 ihren Höchststand erreicht hatten und nicht weiter stiegen, waren die Milcherzeuger*innen in dieser Region von dem stärksten Abfall bei den Milchauszahlungspreisen betroffen (- 4,22 Cent pro Kilogramm). Aber auch in den Regionen Ost und Süd begann der Abwärtstrend (-2,50 bzw. -0,13 Cent pro Kilogramm). Im Vergleich der Bundesländer wiesen die Milchpreisveränderungen eine sehr große Spannweite auf. Während die Preise in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland im Januar 2023 gegenüber Oktober 2022 noch um 0,71 Cent bzw. 1,22 Prozent angestiegen waren, fielen sie in Niedersachsen mit -5,45 Cent bzw. -8,90 Prozent am stärksten ab. Ob die Milchviehbetriebe auch in den nächsten Monaten ihre Kosten zur Erzeugung der Milch decken können, ist angesichts der aktuellen Entwicklungen also mehr als fraglich geworden.

Im Zusammenhang mit der Berechnung des aktuellen MMI wurden die vorläufigen Ergebnisse für die Stichmonate Januar, April, Juli und Oktober 2022 durch das Trendergebnis für das Gesamtjahr 2022 ersetzt. In den letzten fünf Jahren betrugen die Milcherzeugungskosten im Durchschnitt 46,32 Cent pro Kilogramm und der Milchauszahlungspreis durchschnittlich nur 38,32 Cent. Nur für den sehr kurzen Zeitraum ab dem Stichmonat Juli 2022 wies der MMI eine Kostendeckung aus.

Kurz notiert

Gutachtenerstellung beauftragt

Das Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft (BAL) wurde von der MEG Milch Board w. V. mit der Erstellung des Gutachtens sowie der Berechnung des MMI beauftragt.

Weitere Wissenschaftler haben sich an dem Projekt beteiligt. Die zutreffende Systematik und Methodik der Kostenberechnungen ist von unabhängiger Expertenseite zustimmend kommentiert worden. 


Auf einen Klick

Ausführliche Informationen dazu auch im aktuellen Gutachten, welches Sie hier als  PDF Dokument laden können.

Das Erstgutachten aus dem Jahr 2013 kann in der Göttinger Geschäftsstelle angefragt werden.

Karte Erzeugungskosten

Milch Marker Index MMI

Berechnungsstand: Januar 2023 / Veröffentlichung: 15.04.2023

Quelle: Trendberechnung BAL auf Basis von Daten Destatis und INLB
 

* Stichmonate vorläufiger Trend, alle Angaben ohne MwSt., ab 2021 Hochrechnung auf Basis INLB 2020 (2010 vorläufig) und Destatis, zuvor Berechnungsbasis INLB 2010 bis 2019.

** alle Milchpreise bei 4,0 % Fett u. 3,4 % Eiweiß, Quellen: Preise für angelieferte Rohmilch und Preise für konventionell erzeugte Kuhmilch. In: Statistisches Jahrbuch und Statistische Monatsberichte BMEL, verschiedene Jahrgänge, www.bmelv-statistik.de, Hrsg. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Preis-Kosten-Ratio (Unterdeckung)

Berechnungsstand: Januar 2023 / Veröffentlichung: 15.04.2023

 

Quelle Grafiken und Tabellen:
Trendberechnung BAL auf Basis von Daten Destatis und INLB


 

MILCH & MARKT

„Wir erleben wieder einmal ein Marktversagen,“ stellt der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz fest. „Verantwortlich dafür ist - wieder einmal - die nachträgliche Festsetzung der Milchauszahlungspreise. Nach wie vor fehlen den Erzeugern zum Zeitpunkt der Produktionsentscheidung wichtige Informationen zur Marktsituation. Marktsignale wie beispielsweise eine sinkende Nachfrage werden nicht zeitnah, das heißt vor der Produktion der Milch, an die Milcherzeuger weitergegeben.“ Die dadurch verzögerte Reaktion so Lenz, sorgt dafür, dass ein übermäßiges Angebot von Milch entsteht - und beeinflusst damit auch den Milchauszahlungspreis, da die angebotene und die nachgefragte Menge divergieren.

Das alles ist bekannt seit der Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamtes von 2012. „Wir begrüßen es sehr,“ fährt Lenz fort „dass zukünftig das Bundeskartellamt Missstände des Wettbewerbs, die es im Rahmen einer Sektoruntersuchung feststellt, mit geeigneten Maßnahmen abstellen kann - um den Weg für uns Milcherzeuger frei zu machen für eine Selbstverständlichkeit in unserem Wirtschaftssystem: Dass der Kaufpreis, der wie auf den meisten Märkten üblich, vor der Lieferung des Gutes vertraglich fest vereinbart wird.“ Konkret geht es dabei um drei Punkte. 1.Wie viel Menge wird benötigt? 2. In welchem Zeitraum muss diese Menge produziert werden? 3. Welcher Preis wird für diese Menge in diesem Zeitraum zwischen den Verhandlungspartnern fest vereinbart?

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